Ergänzende Geschäftsbedingungen für die IP Enrich API
Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen („Ergänzende Bedingungen“) für die von der Dealfront Group GmbH und ihren verbundenen Unternehmen („uns“, „wir“, „unser“ oder „Dealfront“) betriebene IP Enrich API legen zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Dealfront und der jeweiligen Bestellung (wie in den AGB definiert) die rechtsverbindlichen Bedingungen für die Nutzung der Dealfront IP Enrich API („Enrich API“) fest und stellen die gesamte Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ihnen („Sie“ oder „Kunde“) und der Dealfront Group GmbH für Ihre Nutzung der Enrich API dar. Sofern in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haben alle Definitionen dieselbe Bedeutung wie in den AGB. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Ergänzenden Bedingungen und den AGB gelten die Ergänzenden Bedingungen.
1. Der Service
Mit der Enrich API können Sie Daten mit Unternehmensinformationen anreichern. Zu den bereitgestellten Unternehmensinformationen gehören unter anderem Informationen wie Firmenname, Branche, Website-Adresse und Mitarbeiterzahl („Dealfront-Daten“). Die Enrich API umfasst die Dealfront IP Enrich API, wie in https://docs.leadfeeder.com/connectors/ip-enrich-api/und alle zugehörigen Konnektoren und Softwareentwicklungskits, die von Dealfront für die Nutzung der Enrich-API bereitgestellt werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Enrich-API ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung vorübergehend oder dauerhaft zu ändern, einzustellen oder einzuschränken. Weder wir noch unsere Lieferanten oder Lizenzgeber haften Ihnen oder Dritten gegenüber für Änderungen, Einstellungen oder Einschränkungen der Enrich-API.
1.1. Zweck
Der Zweck dieser Ergänzenden Bedingungen besteht darin, dem Kunden Zugriff auf die Dealfront-Daten zu gewähren und diese zu nutzen. Dies umfasst die Möglichkeit, Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu integrieren und bereitzustellen, die auf der Enrich-API und/oder Dealfront-Daten basieren oder diese enthalten („Integriertes Datenangebot“). Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Dealfront das Recht vor, nach eigenem Ermessen (i) Anwendungsfälle zu genehmigen oder abzulehnen; (ii) den Zugriff auf die Enrich-API und/oder Dealfront-Daten jederzeit auszusetzen, einzuschränken oder zu beenden; und (iii)Nutzungslimit festlegen. Dealfront wird den Kunden mindestens eine (1) Woche vor einer Aussetzung oder Kündigung gemäß den oben genannten Bestimmungen benachrichtigen (E-Mail ausreichend).
1.2. API-Übereinstimmungen
Die Anzahl der während der Vertragslaufzeit verfügbaren API-Übereinstimmungen (wie in Abschnitt definiert)5.1unten) ist in der Bestellung festgelegt, wobei „API-Übereinstimmung“ als jede Anfrage über die Enrich-API definiert wird, die den Status „200“ zurückgibt.
Sollte der Kunde während der Vertragslaufzeit die Anzahl der API-Matches überschreiten, können zusätzliche API-Matches zum jeweiligen Preis erworben werden, der in der dann aktuellen Preisliste angegeben ist.
2. Lizenzen
Für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährt Dealfront Ihnen eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz, um Kunden und Interessenten des Kunden die Enrich-API, Dealfront-Daten und Informationen, Berichte, Analysen oder andere von Ihnen aus Dealfront-Daten entwickelte Ergebnisse („Datenergebnisse“), wie in das
integrierte Datenangebot integriert („Zulässige Nutzung“), anzubieten, zu zeigen und zu vermarkten sowie diese zu lizenzieren, zu verkaufen oder bereitzustellen. Der Kunde verpflichtet sich, die Enrich-API nicht für andere als die in Ziffer 1.1. dieser Ergänzenden Bedingungen genannten Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Dealfront.
2.1. Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde darf Enrich API und/oder Dealfront-Daten nicht unabhängig vom integrierten Datenangebot weiterverkaufen und darf auch keine Dealfront-Daten in einem Angebot oder einer Bestellung separat vom integrierten Datenangebot aufführen.
Zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die gemäß der Vereinbarung oder dem Gesetz zur Verfügung stehen, können wir jederzeit Beschränkungen für die Nutzung von Dealfront-Daten und/oder Enrich API auferlegen oder die Nutzung von Enrich API und/oder Dealfront-Daten in folgenden Fällen aussetzen oder beenden:
Einschränkungen werden durch lokale oder ausländische Gesetze, Verordnungen, Regeln und Vorschriften oder deren gerichtliche oder behördliche Auslegungen auferlegt;
Dealfront-Daten oder Datenergebnisse werden in einer Weise verwendet, die über den Umfang der hiermit gewährten Lizenzen hinausgeht;
Einschränkungen werden von den Datenquellenanbietern von Dealfront auferlegt; oder
Dealfront hat Grund zu der Annahme, dass Sie diese Vereinbarung nicht einhalten
Dealfront wird den Kunden mindestens eine (1) Woche vor einer Aussetzung oder Kündigung gemäß den oben genannten Bestimmungen benachrichtigen (E-Mail ausreichend). Die Einschränkung oder Aussetzung des Zugriffs auf die Enrich API hat weder Auswirkungen auf die Laufzeit der Vereinbarung noch auf die Verpflichtung des Kunden, die entsprechenden Gebühren zu zahlen.
Sofern dies nicht zur Unterstützung der zulässigen Nutzung angemessen und erforderlich ist, sind Sie insbesondere nicht berechtigt, die Dealfront-Daten, die Enrich-API oder die Datenergebnisse zum Zweck der Gestaltung, Produktion, Entwicklung oder Vermarktung eines ähnlichen Dienstes zu verwenden. Außer im Rahmen der zulässigen Nutzung dürfen Sie Dealfront-Daten oder Datenergebnisse nicht an Dritte verteilen oder anderweitig zur Verfügung stellen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2.2. Überwachungsrechte
Dealfront hat das Recht, aber nicht die Pflicht, Ihre Nutzung der Enrich-API zu überwachen und kann die Bereitstellung der Enrich-API oder von Dealfront-Daten sofort einstellen, wenn es in gutem Glauben feststellt, dass Ihre Nutzung der Enrich-API nicht der Vereinbarung entspricht.
3. Verwendung von Dealfront-Daten und Datenergebnisse
Dealfront-Daten und Datenergebnisse dürfen ausschließlich für den in Ziffer 1.1 dieser Ergänzenden Bedingungen festgelegten Zweck verwendet weren, vorbehaltlich etwaiger im Vertrag festgelegter Einschränkungen oder wie durch geltendes Recht vorgeschrieben.
Sie garantieren, dass an allen Standorten, an denen Dealfront-Daten oder Datenergebnisse gespeichert werden, physische, technische und administrative Kontrollen nach Industriestandard implementiert sind, um sicherzustellen, dass nur Sie, Ihre autorisierten Vertreter, die vorgesehenen Endbenutzer und/oder wir auf die Dealfront-Daten zugreifen können.
Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, bei der Verwendung der Enrich-API und/oder der Verarbeitung von Dealfront-Daten und Datenergebnisse alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass seine Kunden dies ebenfalls tun.
Jede Partei ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften selbst verantwortlich.
4. Geistiges Eigentum, Markennutzung und Namensnennung
Der Kunde darf die Marken, Handelsnamen, Logos, Domänen und sonstigen unverwechselbaren Markenmerkmale oder sonstige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der Enrich-API von Dealfront nicht ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Dealfront verwenden und dies auch seinen Kunden nicht gestatten.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Dealfront während der Vertragslaufzeit (wie unten definiert) den Firmennamen und das Logo, die Marke oder andere unverwechselbare Markenmerkmale des Kunden für Marketingzwecke für Marketingmaterialien, die Website und Werbeinhalte von Dealfront verwenden darf, um den Wert der Enrich-API zu demonstrieren.
5. Begriff, Datenlöschung
Die Ergänzenden Bedingungen treten mit der Erstellung Ihrer Lizenz und/oder der Registrierung Ihres Kontos in Kraft und enden mit Ablauf der Vertragslaufzeit(wie unten definiert).
5.1. Vertragslaufzeit
Die Dauer des Zugriffs auf die Enrich API („Vertragslaufzeit“) ist im jeweiligen Angebot angegeben. Ist keine Laufzeit angegeben, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf (12) Monate. Nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit verlängert sich diese automatisch um jeweils ein (1) Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei die andere Vertragspartei 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit schriftlich benachrichtigt. Verlängerungen erfolgen zu den jeweils aktuellen Tarifen von Dealfront, wobei Preiserhöhungen auf maximal 5 % pro Jahr begrenzt sind.
Jede Partei kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn die andere Partei gegen eine der Bestimmungen der AGB oder dieser Ergänzenden Bedingungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behebt.
5.2. Datenlöschung
Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen alle Lizenzrechte, und Sie sind verpflichtet, die Nutzung der Enrich-API und der Dealfront-Daten unverzüglich einzustellen. Bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung sind Sie verpflichtet, sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Dealfront-Daten und Datenergebnisse innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung unwiederbringlich zu löschen und die Nutzung der Enrich-API und der Dealfront-Daten unverzüglich einzustellen. Dealfront ist berechtigt, eine Prüfung durchzuführen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Dealfront-Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung weiterhin nutzen.
6. Entschädigung
Dealfront stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer von Dealfront verursachten Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter ergeben. Dies umfasst die Erstattung angemessener Rechtskosten, die dem Kunden zur Verteidigung gegen Ansprüche Dritter entstehen. Der Kunde informiert
Dealfront unverzüglich über alle derartigen gegen ihn erhobenen Rechtsansprüche. Vor Abschluss eines Vergleichs mit einem solchen Dritten konsultiert der Kunde Dealfront. Beschließt der Kunde einen Vergleich ohne die Zustimmung von Dealfront, trägt er die ihm aus dem Vergleich und der Streitigkeit entstehenden Kosten selbst.
Der Kunde verpflichtet sich, Dealfront und seine verbundenen Unternehmen, jeweiligen Mitarbeiter, Direktoren und Vertreter von allen Ansprüchen oder Klagen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, einschließlich aller Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, soweit diese aus (i) der Nutzung der Enrich API, der Dealfront-Daten oder der Datenergebnisse durch den Kunden unter Verletzung dieser Ergänzenden Bedingungen oder (ii) der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch den Kunden oder dessen Kunden resultieren oder damit in Zusammenhang stehen. Dealfront informiert den Kunden unverzüglich über alle derartigen gegen Dealfront erhobenen Rechtsansprüche. Dealfront berät sich mit dem Kunden, bevor es einen Vergleich mit einem solchen Dritten eingeht. Beschließt Dealfront, einen Vergleich ohne die Zustimmung des Kunden einzugehen, trägt Dealfront seine eigenen Kosten, die aus einem solchen Vergleich und im Zusammenhang mit der Streitigkeit entstehen.
7. Änderungen zu diesen Ergänzenden Bedingungen
Dealfront ist berechtigt, diese Ergänzenden Bedingungen zu ändern. In diesem Fall wird Dealfront Sie rechtzeitig im Voraus in Textform über die Änderung informieren. Die Änderung wird wirksam, sofern Sie nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widersprechen. Machen Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch, gilt der Vertrag auf Grundlage der Ergänzenden Bedingungen ohne die Änderung fort. Etwaige Kündigungsrechte der Parteien bleiben in diesem Fall unberührt. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs behält sich Dealfront das Recht vor, die Ergänzenden Bedingungen sowie alle damit verbundenen sonstigen vertraglichen Vereinbarungen außerordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zu kündigen..